Wir haben einen neuen Pfarrer
Erfreulicherweise kann der Kirchgemeindevorstand mitteilen, dass die Kirchgemeinde ab 1. Dezember 2024 einen neuen Pfarrer hat. Da er noch in ungekündigter Stelle ist, können wir den Namen noch nicht publizieren.
Weil der von der Pfarrwahlkommission und Kirchgemeindevorstand bestimmte Pfarrer noch nicht Mitglied der Bündner Synode ist, gilt folgendes Prozedere:
- Die Kirchgemeinde stellt bei der Landeskirche das Gesuch um Erteilung einer Provisionserlaubnis.
- Wird diese Erlaubnis erteilt, wird ein öffentlich-rechtlicher Arbeitsvertrag für einen Pfarrerprovisor ausgearbeitet. Damit kann die Pfarrperson die Stelle in Zizers antreten.
- Das Provisorat dauert mindestens ein Jahr, respektive bis zur Aufnahme in die Bündner Synode.
- Nach der Aufnahme in die Bündner Synode kann die Pfarrperson anschliessend von der Kirchgemeindeversammlung gewählt werden.
In unserem Falle heisst das:
- Stellenantritt am 1. Dezember 2024
- Antrag des Kirchgemeindevorstandes zur Aufnahme in die Bündner Synode im Herbst 2025
- Aufnahme in die Bündner Synode, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, im Juni 2026
- Wahl der Pfarrperson an einer Kirchgemeindeversammlung im Herbst 2026.
Reservieren Sie sich den 8. September 2024, 10.00 Uhr für den Vorstellungs-Gottesdienst unseres neuen Pfarrers!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Co-Präsidentin Tina Graf-Camichel,Tel. 079 852 24 73.
Der Kirchgemeindevorstand